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IBRRS 2016, 0137; IMRRS 2016, 0084
Wohnungseigentum
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Kein Sonderhonorar des Verwalters für Durchführung von Maßnahmen nach II. BV!
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.12.2015 - 33 C 457/15
Ein Sonderhonorar steht dem Verwalter trotz der Klausel im Verwaltervertrag, wonach er für die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, die einen Fachmann erfordern, eine Vergütung nach den Baunebenkostenansätzen für Verwalterleistungen der II. BV erhält, jedenfalls dann nicht zu, wenn die jeweilige Baumaßnahme von einem externen Bauleiter betreut wird.
