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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0176; IMRRS 2016, 0107
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Prozessuales
Folgen der notwendigen Streitgenossenschaft bei Beschlussmängelklagen
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.09.2015 - 2-13 S 214/14
1. Die beklagten Wohnungseigentümer sind bei einem Beschlussmängelprozess notwendige Streitgenossen; nur alle Kläger und alle Beklagten können den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären.
2. § 49 Abs. 2 WEG ist keine Anspruchsgrundlage, auf die eine Klage umgestellt werden kann, sondern räumt dem Gericht nur die Möglichkeit ein, dem Verwalter die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
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