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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0226; VPRRS 2016, 0044
Mit Beitrag
Vergabe
Sofortige Beschwerde: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind zulässig!
OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2016 - 13 Verg 8/15
1. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer grundsätzlich nicht präkludiert.*)
2. Legt ein Bieter der Vergabestelle bei Abgabe des Angebots in einem verschlossenen Umschlag die (unverschlossene) erste Seite eines Anschreibens zu dem Zweck vor, dort den Erhalt des Angebots zu quittieren, führt dies nicht zum Angebotsausschluss. *)