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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0229; IMRRS 2016, 0132
Prozessuales
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Wann trägt der Verwalter die Kosten des Verfahrens ohne Partei zu sein?
AG Hamburg, Urteil vom 13.07.2015 - 102d C 126/13
Der Verwalter muss die Prozesskosten tragen ohne Partei des Rechtsstreites zu sein, wenn er den Streit durch grobe Unachtsamkeit (mit-)verursacht hat. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn er eine fehlerhafte Beschlussvorlage präsentiert, die zur erfolgreichen Anfechtung des gefassten Beschlusses führt oder ein fehlerhaftes Abstimmungsergebnis protokolliert wird, welches auf den willkürlichen Umgang mit Vollmachten zurückzuführen ist.
