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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0232; IMRRS 2016, 0135
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Eigentumsgarantie abgeschafft: "Reicher" Vermieter muss weiter zur Miete wohnen!
LG Berlin, Urteil vom 28.07.2015 - 63 S 86/14
1. Der Wunsch des Vermieters, nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin die eigene Wohnung zu nutzen und die recht hohe Miete für seine derzeitige Wohnung zu sparen, begründet grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an einer Kündigung aus Eigenbedarf.
2. Ist laut Mietvertrag aber ein besonderes berechtigtes Interesse für die Kündigung nötig, reicht der Wunsch dafür nicht aus, insbesondere dann nicht, wenn nach Abzug der Mehrkosten für die vom Vermieter bewohnte Wohnung diesem ein Nettoeinkommen von über 2.000,00 EUR verbleiben.
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