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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0240
Mit Beitrag
Bausicherheiten
§ 648a BGB-Bürgschaft sichert keine mietvertraglichen Ansprüche!
OLG Celle, Urteil vom 21.01.2016 - 2 U 91/15
Verbürgt sich eine Versicherung auf eine Online-Anfrage in einer als Bauhandwerkersicherungsbürgschaft gemäß § 648a BGB überschriebenen Urkunde für Vergütungsansprüche eines Unternehmens aus Arbeiten für ein bestimmtes Bauvorhaben eines Dritten, erstreckt sich die Bürgschaft nicht auf Forderungen, welche das Unternehmen gegen den Dritten für die Überlassung von Baumaschinen und Personal auf Grund einer als Mietvertrag bezeichneten Urkunde geltend macht.*)
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