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IBRRS 2016, 0276; VPRRS 2016, 0055
Mit Beitrag
Vergabe
Einspruchsfrist beginnt auch ohne Zugang des Absageschreibens!
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.05.2015 - 3 VK LSA 14-1/15
Voraussetzung für den Beginn der Frist ist nach § 19 Abs. 1 Satz 2 LVG-SA die schriftliche Abgabe der Information durch den Auftraggeber. Auf den Zugang des Schreibens beim Bieter kommt es bei der Fristberechnung nicht an. Eine förmliche Zustellung an die Bieter sieht das Landesvergabegesetz nicht vor.*)
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