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IBRRS 2016, 0285; IMRRS 2016, 0164
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und Teileigentum
Einbau von Rauchwarnmeldern ist Aufgabe der WEG-Gemeinschaft!
LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2015 - 25 S 167/14
Baut die WEG-Gemeinschaft Rauchwarnmelder ein, so ist dieses zu dulden. Dadurch, dass der Einbau und die spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude "in einer Hand" sind, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Dies führt zu einer nachhaltigen Verbesserung auch im Vergleich zu einem Zustand, der bereits durch den Einbau der vom Mieter selbst ausgewählten Rauchwarnmelder erreicht ist.
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