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IBRRS 2016, 0601; VPRRS 2016, 0112
Vergabe
BIEGE konzernverbundener Unternehmen verstößt nicht gegen das Kartellverbot!
VK Bund, Beschluss vom 23.01.2015 - VK 1-122/14
1. Eine Bietergemeinschaft bzw. ihr Angebot ist wegen unzulässiger, wettbewerbsbeschränkender Abrede auszuschließen, falls die Bildung der Bietergemeinschaft einen Verstoß gegen das Kartellverbot darstellt.
2. Gehören die Mitglieder einer Bietergemeinschaften ein und derselben wirtschaftlichen Einheit an bzw. bilden ein einheitliches Unternehmen, greift das Kartellverbot tatbestandlich nicht ein.
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