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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0337; VPRRS 2016, 0078
Vergabe
Mit Beitrag

Preisanpassung ist kein Neuabschluss!
VK Westfalen, Beschluss vom 26.08.2015 - VK 2-23/15
1. Das Vergaberecht fordert keineswegs die Auflösung von Altverträgen, selbst wenn sie unbefristete Dauerschuldverhältnisse sind, die sich auch durch die Unterlassung einer Kündigung ständig verlängern können.
2. Die Preisanpassung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses über eine Preisanpassungsklausel gilt nicht als Neuabschluss des Vertrags.