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IBRRS 2016, 0343; IMRRS 2016, 0202
Mit Beitrag
Insolvenz & Zwangsvollstreckung
Schuldner wird Zwangsräumung wohl nicht überleben: Zwangsversteigerung ist einzustellen!
LG Bielefeld, Beschluss vom 30.01.2015 - 23 T 851/14
1. Die zwangsweise Räumung einer Immobilie auf Grund des Zuschlags in einem Zwangsversteigerungsverfahrens ist auf unbestimmte Zeit einzustellen, wenn der Schuldner die Zwangsräumung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht überleben wird.
2. In die Abwägung des Rechts des Eigentümers an dem ersteigerten Grundstück mit dem Persönlichkeitsrecht des Schuldners ist einzubeziehen, ob das Grundstück unterhalb des festgesetzten Verkehrswertes ersteigert worden ist.
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