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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0396; VPRRS 2016, 0087
Mit Beitrag
Vergabe
Anforderungen an Referenzen unklar: Aufhebung der Ausschreibung!
VK Bund, Beschluss vom 22.01.2016 - VK 2-131/15
1. Der Erklärungswert von Vergabeunterlagen ist anhand der für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen, d. h. §§ 133, 157 BGB zu ermitteln.
2. Geht aus der Bekanntmachung nicht eindeutig hervor, welchen Anforderungen die Referenzen genügen mussten, um "vergleichbar" zu sein, liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor mit der Folge, dass das Vergabeverfahren - bei fortbestehender Beschaffungsabsicht - in den Stand vor der Bekanntmachung zurückzuversetzen und zu wiederholen ist.