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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0402; IMRRS 2016, 0239
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und Teileigentum
Erlaubnis zur langfristigen Vermietung ist kein Sondernutzungsrecht!
LG Hamburg, Urteil vom 28.10.2015 - 318 S 9/15
1. Ein Beschluss über eine Jahrzehnte früher geregelte Angelegenheit kann erneut gefasst werden.
2. In der Beschlussfassung über die langfristige Vermietung liegt keine Einräumung eines Sondernutzungsrechts und damit keine unzulässige Umgehung der dafür erforderlichen Vereinbarung. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss genügt insoweit.
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