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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0413; IMRRS 2016, 0249
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Prozessuales
Sebständiges Beweisverfahren: Wer Einwände hat, muss auch Kostenvorschuss zahlen!
OLG Bamberg, Beschluss vom 14.04.2015 - 4 W 32/15
1. Die Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist auch dann anzunehmen, wenn eine Partei zwar innerhalb der hierfür gesetzten Äußerungsfrist Einwände gegen ein Gutachten erhebt, aber gleichzeitig unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass keine Bereitschaft zur Leistung eines weiteren Gerichtskostenvorschusses besteht.
2. Gegen die Ablehnung des Gerichts zur Einholung eines weiteren Gutachtens ist auch im selbstständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben. Entsprechendes gilt erst recht, wenn Ziel des Rechtsmittels die Erwirkung einer verfahrensleitenden Anordnung des Gerichts gegenüber dem Sachverständigen ist.
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