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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0422; IMRRS 2016, 0256
Wohnraummiete
Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems ist keine Besitzstörung!
AG Schöneberg, Beschluss vom 30.11.2015 - 16 C 341/15
Eine Besitzstörung ist unabhängig von der Frage, ob der Mieter aufgrund einer Modernisierungsankündigung zur Duldung verpflichtet ist, nicht gegeben, wenn der Vermieter lediglich im Außenbereich eine Wärmedämmung unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen und technischen Vorschrift anbringt.
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