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IBRRS 2016, 0449; IMRRS 2016, 0273
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und Teileigentum
Kostenerstattung eines Austausches von Fenstern aufgrund eines nichtigen Beschlusses?
AG Offenbach, Urteil vom 16.11.2015 - 310 C 93/13
1. Die WEG darf denjenigen Eigentümern die Aufwendungen für den Austausch von Fenstern in ihren Wohnungen ersetzen, die im Vertrauen auf die Wirksamkeit eines Beschlusses die Fenster auf eigene Kosten austauschten.
2. Sie ist nicht darauf beschränkt, nur unverjährte Erstattungsansprüche zu berücksichtigen.
3. Ein pauschaler Ausgleich für fast 30 Jahre zurückliegende Fensteraustauschmaßnahmen geht zu weit und führt zur Unwirksamkeit des Beschlusses
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