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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0519; IMRRS 2016, 0320
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Prozessuales
Günstiges Beweisergebnis übergangen: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!
BGH, Beschluss vom 28.01.2016 - VII ZR 126/13
1. Der für ein Sicherheitstechnikunternehmen aufgrund von Zeugenaussagen bestätigte Umstand, dass eine installierte Alarmanlage in der Weise ordnungsgemäß funktioniert hat, dass auf Tests hin der Erschütterungsalarm mit Weiterschaltung zur Polizei ausgelöst wurde, ist erheblich.
2. Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Parteivorbringen nicht zur Kenntnis nimmt. Da eine Partei sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu eigen macht, verletzt das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist.
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