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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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LG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2015 - 40 O 76/15 KfH
1. Wenn ein Makler mit der Aussage "Unsere Kunden - Ihre neuen Mieter? FÜR VERMIETER KOSTENFREI. Wir suchen für unsere Kunden in guter Wohnlage ... Vertrauen auch Sie ihre Immobilie unseren Experten an" wirbt, wird den angesprochenen Vermietern vorgespiegelt, dass sich der Makler um die kostenlose Vermietung bemühen wird, wobei er aufgrund des Bestellerprinzips über das Empfehlen eines einzigen Mietinteressenten hinaus umsonst tätig werden müsste.
2. Sofern der Makler die Absicht hat, den Vermieter darauf hinzuweisen, dass er bei weiterer Tätigkeit für ihn über die Erstzuführung eines Mietinteressenten hinaus einen Maklervertrag mit ihm abschließen müsse, bleibt das Anlocken des Vermietungsinteressenten durch die zunächst gegebene Irreführung wettbewerbswidrig.
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