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IBRRS 2016, 0546
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Worauf erstreckt sich der Nachbarschutz im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren?
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.01.2015 - 2 B 1386/14
1. Im Fall einer im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung ist der Prüfungsumfang der Baugenehmigungsbehörde auf die in § 68 Abs. 1 Satz 4 BauO NRW genannten Bestimmungen beschränkt. Die Baugenehmigung kann von dem Nachbarn daher nur in diesem Umfang erfolgreich angegriffen werden.
2. Verstößt eine Baugenehmigung gegen gem. § 68 Abs. 1 Satz 4 BauO NRW nicht prüfpflichtige öffentlich-rechtliche Vorschriften, so darf diese auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht erteilt werden.
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