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IBRRS 2016, 0581; IMRRS 2016, 0372
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Bausicherheiten
Bürgschaft für besondere Sicherungspflichten sichert keine Mängelansprüche!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2015 - 21 U 231/14
Soll durch die vom Bauträger zu stellende Bürgschaft nach § 7 MaBV nicht ein Vorauszahlungsfall im Sinne des § 3 Abs. 2 MaBV gesichert werden, sondern die Zahlungen des Erwerbers für den Fall abgesichert werden, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 MaBV nicht vorliegen, werden von dem Sicherungszweck der Bürgschaft nicht Mängelansprüche des Erwerbers gesichert (Anschluss an BGH , Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 206/09, NJW 2011, 1347 ff. = IBR 2011, 88).*)
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