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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0637; IMRRS 2016, 0412
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Prozessuales
Vorschuss mit falschem Aktenzeichen eingezahlt: Klageerhebungsfrist nicht gewahrt!
AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 07.10.2015 - 880 C 21/14
Eine Zustellungsverzögerung von 14 Tagen ist grundsätzlich hinnehmbar, es sei denn, der Kläger bzw. die von ihm eingeschaltete kontoführende Hausbank bezeichnet bei Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses das maßgebliche gerichtliche Aktenzeichen zum Rechtsstreit derart unzureichend, dass die Justizkasse nicht in der Lage ist, den eingegangenen Gerichtskostenvorschuss dem relevanten Verfahren zuzuordnen und es durch diesbezügliche Nachforschungen zu einer erheblichen Überschreitung dieser Frist kommt.
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