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IBRRS 2016, 0705; IMRRS 2016, 0453
Mit Beitrag
Gewerberaummietrecht
Wann kann eine höhere Nutzungsentschädigung als die Miete verlangt werden?
OLG Celle, Urteil vom 10.03.2016 - 2 U 128/15
Dem Vermieter steht als Nutzungsentschädigung bei einer Vorenthaltung der vermieteten Gewerberäume wahlweise neben dem Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Miete kein Anspruch auf Zahlung einer höheren angemessenen Miete zu. Vielmehr kann eine höhere Nutzungsentschädigung nur verlangt werden, wenn sie sich aus dem Vergleich mit derjenigen Miete ergibt, die in der Gemeinde für tatsächlich vorhandene Räume vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage üblicherweise gezahlt wird.*)
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