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IBRRS 2016, 0713
Mit Beitrag
Bauvertrag
Auftragnehmer muss nicht auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist hinweisen!
LG Darmstadt, Urteil vom 20.03.2015 - 14 O 226/14
1. Eine vertragliche Regelung, nach der die Verjährung so lange nicht eintreten soll, bis eine entsprechende Anzeige des Auftragnehmers an den Auftraggeber im Hinblick auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgt ist, ist nichtig.
2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Regelung individualvertraglich vereinbart worden ist oder ob es sich um eine AGB-Klausel handelt.
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