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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0714; IMRRS 2016, 0460
Wohnungseigentum
Eigentümergemeinschaft muss Rauchmelder einbauen!
AG Heidelberg, Urteil vom 22.10.2015 - 45 C 52/14
Richtet sich die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern an die Gesamtheit der Wohnungseigentümer als Grundstückseigentümer, ist der Verband gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, nach der die Gemeinschaft die gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnungseigentümer wahrnimmt, ohne weiteres befugt, diese Pflicht zu erfüllen. Diese sogenannte geborene Wahrnehmungsberechtigung des Verbandes ist gegeben, wenn eine Verpflichtung, die im Außenverhältnis alle Wohnungseigentümer gleichermaßen trifft, nach der Interessenlage ein gemeinschaftliches Vorgehen erfordert.
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