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IBRRS 2016, 0731; IMRRS 2016, 0472
Prozessuales
Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag: Streitwert der Herausgabeklage?
OLG Naumburg, Beschluss vom 07.12.2015 - 12 W 118/15
1. Der Streitwert für die Herausgabeklage des vom Kaufvertrag zurückgetretenen Verkäufers gegen den Käufer bemisst sich nach § 6 ZPO. Danach ist für die auf Besitzeinräumung gerichtete Klage der Verkehrswert des Grundstücks maßgebend.*)
2. Dass die Wohnungen in dem herauszugebenden Grundstück vermietet sind, also nicht im unmittelbaren Besitz des Käufers sind, ist für die Bemessung des Streitwerts ohne Belang.*)
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