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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0810; VPRRS 2016, 0138
Mit Beitrag
Vergabe
Angebote nicht gekennzeichnet: Auftraggeber kann Ausschreibung aufheben!
VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2015 - VgK-42/2015
1. Die verspätete Kennzeichnung der Angebote nach dem Eröffnungstermin stellt einen Vergabeverstoß dar. Das gilt erst recht für die dauerhaft unterlassene Kennzeichnung der Angebote.
2. Die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Angebote schützt nicht nur die Wettbewerber untereinander vor Fälschungen, sondern gleichermaßen auch den Auftraggeber davor, von einem der Wettbewerber übervorteilt zu werden.
3. Die unterlassene Kennzeichnung der Angebote durch das mit der Submission und der Wertung der Angebote beauftragte Ingenieurbüro berechtigt den öffentlichen Auftraggeber dazu, die Ausschreibung aus wichtigem Grund aufzuheben.