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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0995; VPRRS 2016, 0159
Mit Beitrag
Vergabe
Zweifel an der Richtigkeit der Vergabeunterlagen sind durch Rückfragen aufzuklären!
VK Lüneburg, Beschluss vom 28.01.2016 - VgK-50/2015
1. Angebote, bei denen Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen wurden, sind zwingend von der Angebotswertung auszuschließen.
2. Hat ein Bieter Zweifel an der rechtlichen oder auch fachlichen oder rechnerischen Richtigkeit der Vergabeunterlagen, hat er diese vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber - beispielsweise im Wege einer Bieteranfrage - anzuzeigen.
3. Relativiert und modifiziert der Bieter den in den Vergabeunterlagen angegebenen Leistungs- und Erfüllungsort, liegt eine zum zwingenden Ausschluss führende Änderungen an den Vertragsunterlagen vor.