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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Köln, Urteil vom 30.09.2015 - 26 U 9/15
Die Zertifizierung eines Bausachverständigen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 für den Bereich Schäden an Gebäuden setzt nach geltendem Recht nicht voraus, dass die Zertifizierungsstelle eine Akkreditierung besitzt. Für den Bereich Schäden an Gebäuden findet sich weder im Unionsrecht noch im nationalen Recht oder der DIN selbst eine Regelung, welche die Befugnis zur Ausstellung von Zertifikaten nach der DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstellen vorbehält. Die rechtliche Wirksamkeit eines Zertifikats nach der DIN EN ISO/IEC 17024 als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden hängt nach geltendem Recht nicht davon ab, ob die Zertifizierung durch eine Stelle mit oder ohne Akkreditierung erfolgt ist. Der nationale Gesetzgeber hat in Form von spezialgesetzlichen Regelungen entschieden, in welchen Bereichen eine Akkreditierung für das Tätigwerden einer Zertifizierungs- bzw. Konformitätsbewertungsstelle erforderlich ist.*)
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