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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0779; IMRRS 2016, 0497
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Miete jahrelang zu spät gezahlt: Kündigung bleibt möglich!
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 08.09.2015 - 9 C 79/15
Auch wenn der Vermieter jahrelang die Zahlung der Miete zur Mitte des Monats hinnimmt, liegt darin allein keine Duldung oder stillschweigende Änderung der Zahlungsmodalitäten. Ein Abmahnen und eine darauf folgende Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen bleiben weiter möglich.
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