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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0802
Öffentliches Baurecht
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Baugenehmigung ohne Bauantrag: Keine nachbarschützende Wirkung!
VG Hamburg, Beschluss vom 18.12.2015 - 9 E 5465/15
1. Bei dem Antragserfordernis des § 70 Abs.1 HBauO handelt es sich allein um eine formelle Ordnungsvorschrift, die keine nachbarschützende Wirkung entfaltet.
2. Ein derartiger Verfahrensfehler (Baugenehmigung ohne Bauantrag) kann durch Nachholung des Bauantrags geheilt werden.
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