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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0894; VPRRS 2016, 0148
Mit Beitrag
Vergabe
Keine Beschränkte Ausschreibung bei Verdacht von Preisabsprachen!
OLG München, Urteil vom 29.10.2015 - 1 U 2090/15
1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf keine Beschränkten Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A 2012 durchführen, um vermutete Preisabsprachen zu bekämpfen und eine Abhängigkeit von ein bis zwei Unternehmen zu verhindern.
2. Im Bereich der nationalen Vergaben unterhalb des Schwellenwerts kann ein Bieter Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Verfügung suchen.
3. Der Anrufung des Gerichts steht das Nachprüfungsverfahren nach § 21 VOB/A 2012 nicht entgegen, weil ihm kein gesetzlicher Suspensiveffekt zukommt.