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IBRRS 2016, 1024
Mit Beitrag
Bauvertrag
Nachträge sind kein Kündigungsgrund!
OLG München, Urteil vom 17.09.2013 - 9 U 4699/12 Bau
1. Die Geltendmachung eines Nachtrags wegen geänderter und zusätzlicher Leistungen berechtigt den Auftraggeber nicht dazu, einen Pauschalpreisvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
2. Die Kündigung eines Bauvertrags aus wichtigem Grund ist im Regelfall dahingehend zu verstehen, dass auch eine sog. freie Kündigung gewollt ist.
3. Wird ein Bauvertrag vom Auftraggeber bereits vor Beginn der ersten Bauarbeiten frei gekündigt, steht dem Auftragnehmer für die bis dahin erbrachten Planungsleistungen kein nach den Vorschriften der HOAI zu berechnender Vergütungsanspruch zu.
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