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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 1025; VPRRS 2016, 0165
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kann der Auftraggeber Widersprüche in den Angebotsunterlagen korrigieren?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.09.2015 - VK 1-12/15

1. Die Auslegung eines angebotenen Nachlasses hat bei Unklarheiten nach dem objektiven Empfängerhorizont eines fachkundigen und vernünftigen Bieters im Lichte der Vorgaben der VOB/A zu erfolgen.*)

2. Nicht jede mangelnde Eindeutigkeit in den Angebotsunterlagen berechtigt den Auftraggeber zur Korrektur, sondern dies kann einschränkend nur in Bezug auf erhebliche Fehler gelten. Soweit sich Widersprüchlichkeiten je nach Auslegungsergebnis auf die Bieterrangfolge auswirken, ist ohne weiteres von der Erheblichkeit des Fehlers auszugehen.*)

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