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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1067; VPRRS 2016, 0168
Mit Beitrag
Vergabe
Systemanforderungen müssen sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben!
VK Westfalen, Beschluss vom 14.04.2016 - VK 1-9/16
1. Eine Zurückversetzung oder eine Teilaufhebung der Ausschreibung ist eine Maßnahme der Vergabestelle, die vergaberechtlich zulässig ist, soweit dies transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.*)
2. Eine solche Teilaufhebung und eine sich unmittelbar daran anschließende Neuausschreibung kann innerhalb eines bereits eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens auf gegebenenfalls neue Vergaberechtsverstöße durch die Vergabekammer überprüft werden.*)
3. Anforderungen an Fahrzeugrückhaltesysteme müssen sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben und können nicht unter Bezugnahme auf eine vom Auftraggeber selbst geführte Produktliste ersetzt werden.*)
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