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IBRRS 2016, 1128
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Mängeln des Lärmschutzkonzepts führen nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses!
BVerwG, Urteil vom 01.04.2016 - 3 VR 2.15
Bei Mängeln des Lärmschutzkonzepts für die Bauphase können Betroffene die Anordnung realer Schutzvorkehrungen oder die Zuerkennung eines Entschädigungsanspruchs im Wege der Planergänzung, nicht aber die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entsprechend nicht seine Außervollzugsetzung verlangen. Ansprüche auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um Schutzvorkehrungen gegen Baulärm können gegebenenfalls durch eine auf einen Baustopp gerichtete Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO gesichert werden.*)
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