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IBRRS 2016, 1136
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
"Unauffälliger" Farbton ist nicht hinreichend bestimmt!
VG Stuttgart, Urteil vom 13.04.2016 - 2 K 158/13
1. Eine baurechtliche Verfügung, wonach ein Wochenendhaus in einem unauffälligen Farbton zu streichen ist, welcher zuvor mit der Baubehörde abzustimmen ist, ist wegen eines Bestimmtheitsmangels materiell rechtswidrig.*)
2. Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet die Baubehörde nicht, vor dem Erlass einer Rückbauverfügung gegen einen Grundstückseigentümer alle Grundstücke, auf denen Verstöße gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans vorliegen, vollständig und systematisch zu erfassen.*)