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IBRRS 2016, 1149
Mit Beitrag
Bauvertrag
"Pauschalierter Schadensersatz" ist verschuldensabhängig zu zahlen!
KG, Urteil vom 04.12.2014 - 27 U 4/10
Aus dem gewählten Wortlaut "pauschalierter Schadensersatz" folgt nach allgemeinem Sprachverständnis, dass die Parteien eines Bauvertrags eine (verschuldensabhängig zu zahlende) Schadenspauschale vereinbart haben. Das gilt jedenfalls dann, wenn den Vertragspartnern der Unterschied zwischen "Vertragsstrafe" und "pauschaliertem Schadensersatz" bekannt war und diese Differenzierung auch der Systematik des Gesamtvertragswerks entnommen werden kann.
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