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IBRRS 2016, 1190; IMRRS 2016, 0755
Wohnraummietrecht
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Eigenbedarf: Vorübergehende Wohnnutzung bei Besuchen ist ausreichend!
AG Eutin, Urteil vom 02.02.2016 - 23 C 862/15
1. Die vorübergehende Nutzung einer Wohnung durch den von der Tochter des Vermieters getrennt lebenden Schwiegersohn zur Ausübung einer Umgangsregelung bezüglich der gemeinsamen Kinder ist ein ausreichender Grund für eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
2. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, erst nach Ablauf der Kündigungsfrist ihm zur Verfügung stehende Wohnungen der wegen Eigenbedarf gekündigten Mieterin anzubieten.
