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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1214; IMRRS 2016, 0768
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Pacht
Vom Bürgermeister erklärte Kündigung ist auch ohne Vollmacht wirksam!
AG Stralsund, Urteil vom 25.02.2016 - 21 C 35/15
Handelt das Amt für eine amtsangehörige Gemeinde außerhalb der Angelegenheiten der laufenden Verwaltung (§ 127 Abs. 1 Satz 2 KV-MV) ohne Deckung durch einen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung, so berührt dies im Grundsatz nicht die Wirksamkeit der Handlung im Außenverhältnis. Die Kündigung eines Pachtvertrages zwischen der Gemeinde und einem Dritten gegenüber dem Dritten durch das Amt beendet das Pachtverhältnis daher grundsätzlich auch dann, wenn die Kündigung keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung darstellt und die gemeindlichen Organe das Amt auch nicht zur Kündigung ermächtigt haben.*)
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