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IBRRS 2016, 1217; IMRRS 2016, 0774
Mit Beitrag
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Ansprüche aus Steuerverhältnis sind nur mit Duldungsbescheid anfechtbar!
VG Bayreuth, Urteil vom 11.02.2015 - B 4 K 13.349
Eine Anfechtung wegen Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens ist nur mit einem Duldungsbescheid und nicht auch mit einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung zulässig (wie hier BGH, Beschluss vom 27.07.2006 - IX ZB 141/05, IMRRS 2006, 2959; OLG Celle, Beschluss vom 06.08.2012 - 13 W 64/12; a. A. BFH, Beschluss vom 01.12.2005 - VII B 95/05).*)
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