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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1248; IMRRS 2016, 0794
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Beraten über einen streitigen Liquiditätsengpass ist ordnungsgemäße Verwaltung!
AG Kassel, Beschluss vom 25.11.2015 - 803 C 4964/15
1. Die einstweilige Verfügung ist gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten, wenn sie auf die vorbeugende Unterlassung einer Beschlussfassung auf einer außerordentlichen Eigentümerversammlung zielt, die von der Hausverwaltung einberufen wurde.*)
2. Es widerspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, eine außerordentliche Eigentümerversammlung zur Beratung und Beschlussfassung über einen Liquiditätsengpass einzuberufen, selbst wenn dieser streitig ist.*)
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