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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1302; IMRRS 2016, 0820
Mit Beitrag
Prozessuales
Weiterer Schaden zu erwarten: Keine Aufspaltung in Leistungs- und Feststellungsklage notwendig!
BGH, Urteil vom 19.04.2016 - VI ZR 506/14
Der Kläger ist nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und in eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist. Einzelne bei Klageerhebung bereits entstandene Schadenspositionen stellen lediglich einen Schadensteil in diesem Sinne dar.*)
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