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IBRRS 2016, 1328; IMRRS 2016, 0832
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Schimmelpilzbefall nicht angezeigt: Mieter muss Schadensersatz zahlen!
AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 15.03.2016 - 7 C 274/13
1. Erheblicher Schimmelpilzbefall, der seine Ursache in dem Nutzerverhalten des Mieters hat, kann einen Schadensersatzanspruch des Vermieters auch wegen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründen.
2. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Sachverständigenkosten hat der Mieter dem Vermieter als Schadensersatz zu ersetzen.
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