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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1354; VPRRS 2016, 0199
Mit Beitrag
Vergabe
Baustellengemeinkosten sind auf Verlangen aufzuschlüsseln!
VK Bund, Beschluss vom 11.04.2016 - VK 2-17/16
1. Der Auftraggeber kann verlangen, dass die Bieter bereits mit ihrem Angebot die Urkalkulation und eine Aufschlüsselung der Gemeinkosten der Baustelle vorlegen.
2. Erklärungen eines Bieters müssen eindeutig sein, anderenfalls ist das Angebot vom Auftraggeber zwingend von der Wertung auszuschließen. Das gilt auch im Anwendungsbereich der SektVO.