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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1386; IMRRS 2016, 0869
Gewerberaummietrecht
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Rattenbefall berechtigt zur fristlosen Kündigung!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2016 - 24 U 143/15
1. Ein akuter und nachhaltiger Rattenbefall kann gemäß § 543 Abs. 1 BGB die fristlose Kündigung eines Mietvertrags über gewerblich genutzte Räume rechtfertigen.*)
2. Die (Anschluss-)Berufung kann in zulässiger Weise auf den vom Gericht erster Instanz nicht für durchgreifend erachteten Aufrechnungseinwand beschränkt werden.*)
3. Der (zulässige) Ausschluss der Aufrechnung mit weder rechtskräftig festgestellten noch unstreitigen Gegenforderungen gilt auch nach Beendigung des Mietverhältnisses und Räumung des Mietobjekts weiter.*)
