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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1469; IMRRS 2016, 0917
Wohnungseigentum
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Jahresabrechnung muss Gesamteinnahmen und -ausgaben enthalten!
AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 18.04.2016 - 20 C 1233/15
Die Jahresabrechnung muss aus sich heraus verständlich sein und einer Schlüssigkeitsprüfung standhalten. Dazu ist es erforderlich, dass die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben erkennbar sind. Gleiches gilt für die Angaben des Anfangs- und Endbestandes der Bankkonten.
