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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 1484; VPRRS 2016, 0216
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabesperre bedarf keiner Ermächtigungsgrundlage!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.11.2015 - 15 A 1141/15

1. Die VOB/A enthält keine Vorschrift, die als Ermächtigungsgrundlage für den Ausschluss eines Bieters durch Verwaltungsakt herangezogen werden kann.

2. Ein Ausschluss von Vergabeverfahren beruht auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der grundsätzlich auch für einen öffentlichen Auftraggeber gilt. Aus diesem Blickwinkel bedarf er keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung.

3. Dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, weil der streitbefangene Ausschluss vom Vergabeverfahren (formal) dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, aber keine öffentlich-rechtliche (Handlungs-)Rechtsgrundlage für einen solchen Ausschluss existiert, weil die Vergabesperre (materiell) privatrechtlicher Natur ist, ist nicht widersprüchlich.

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