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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1503; IMRRS 2016, 0931
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Prozessuales
Streitsache veräußert: Parteiwechsel im Beweisverfahren zulässig!
LG Freiburg, Beschluss vom 17.05.2016 - 2 OH 11/14
1. Im laufenden selbständigen Beweisverfahren ist ein Parteiwechsel nach Veräußerung der Streitsache (hier ein Reihenhaus) auf Antragstellerseite auch ohne Einwilligung der Antragsgegnerseite bei Sachdienlichkeit zulässig.
2. Die Parteierweiterung sowie auch der Parteiwechsel ist - auch im selbständigen Beweisverfahren - prozessual als Antragsänderung zu behandeln (§ 263 ZPO). Ist der Parteiwechsel sachdienlich, kommt es auf die Einwilligung des Antragsgegners nicht an (§ 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
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