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IBRRS 2016, 1575
Mit Beitrag
Bauvertrag
Keine Vergütung ohne Abnahme!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2015 - 23 U 34/14
1. Auch im VOB-Vertrag wird die Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers erst fällig, wenn Leistung zuvor abgenommen wurde.
2. Abnahme ist die Entgegennahme des hergestellten Werks als im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung. Sie kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen.
3. Für das Vorliegen einer Abnahme ist der Auftragnehmer darlegungs- und beweisbelastet.
4. Voraussetzung für eine fiktive Abnahme ist eine zu irgendeinem Zeitpunkt beanstandungsfrei erfolgte Nutzung.
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