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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1635; IMRRS 2016, 0995
Wohnraummietrecht
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Mit Beitrag
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Mieter droht mit Abschneiden von Körperteilen: Fristlose Kündigung!
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.07.2015 - 2-11 S 117/15
1. Droht ein Mieter einem Mitmieter mit einer Straftat, wie zum Beispiel dem Abschneiden von Körperteilen, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.
2. Die Kündigung muss auch nicht unmittelbar in zeitlichem Zusammenhang von der Kenntnis des Vorfalls ausgesprochen werden, der Vermieter darf sich nicht auf Informationen einer Seite verlassen, sondern muss vielmehr Akteneinsicht in das Ermittlungsverfahren beantragen.
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